Neben den beratenden (freiwilligen) Ausschüssen nach § 71 Abs. 1 NKomVG muss der Rat aus der Mitte der Abgeordneten im Sinne des § 73 NKomVG auch Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften bilden. Diese Ausschüsse bereiten zwar auch Beschlüsse des Rates vor, jedoch können können sie auch eigene Beschlusszuständigkeiten haben.
Dieser Ausschuss befasst sich mit den Themen Bildung und Sport. Spezialgesetzlich fungiert das Gremien ferner als Schulausschuss gemäß § 110 NSchG .
Insgesamt besteht der Ausschuss aus 9 Mitgliedern, 3 davon von der CDU-Fraktion.
Zu den Mitgliedern aus dem Rat der Stadt Hildesheim kommen in den Ausschüssen nach gesetzlichen Vorschriften auch Experten aus den entsprechenden fachlichen Bereichen.
Funktion: Ratsvorsitzende
Internet: https://cdu-ratsfraktionhildesheim.de